Behandlung bei Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen
In unserer logopädischen Praxis in Wandlitz betreuen wir Patienten jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen unterschiedlichster Ursachen. Für die Therapie ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, in der die Anzahl, Zeitdauer und Therapiefrequenz festgelegt werden muss. Eine solche Verordnung kann der Kinderarzt, ein Sozialpädiatrisches Zentrum, der Hausarzt, der Kieferorthopäde, der Hals-Nasen-Ohrenarzt oder auch Neurologe ausstellen. Fragen Sie uns gerne, wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie eine solche Verordnung angehen sollen.